Richtlinien zur Förderung von Notstromaggregaten für Landwirte
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 22.06.2022 die Förderung von Notstromaggregaten für Landwirte beschlossen und in der Sitzung am 24.05.2023 mittels Beschluss adaptiert.
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 22.06.2022 die Förderung von Notstromaggregaten für Landwirte beschlossen und in der Sitzung am 24.05.2023 mittels Beschluss adaptiert.
- Rinder € 25,-/Tier (lt. Tierliste, Stichtag 1.4. für belegfähige Tiere ab 16 Monate)
- Belegung einer Zuchtstute € 80,- (Vorlage Deckschein und Hauptstutbuch)
- Ankauf eines Widders (Durschnittspreis der letzten drei Versteigerungen)
Die Landwirtschaftskammer Steiermark ist die Interessenvertretung für alle steirischen Bäuerinnen, Bauern und Grundeigentümer.