Fahrverbot über 7,5 t größtenteils außer Kraft
Das Fahrverbot für Fahrzeuge über 7,5 t ist im Gemeindegebiet Neumarkt ab Montag, 27.03.2023 größtenteils außer Kraft.
Das Fahrverbot für Fahrzeuge über 7,5 t ist im Gemeindegebiet Neumarkt ab Montag, 27.03.2023 größtenteils außer Kraft.
Erstinstanzliches Urteil gegen Zukunft Neues Neumarkt/Feichter/Reibling samt einstweiliger Verfügung im Verfahren um wahrheitswidrige, rufschädigende und ehrverletzende Inhalte in Aussendungen der ZNN. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. (Schwärzungen aufgrund datenschutzrechtlicher Erfordernisse, farbliche Markierung besonders relevanter Textabschnitte.)
Informationen über Kundmachungen zu Bauverhandlungen, Verhandlungen der BH Murau, straßenpolizeiliche Verordnungen, Volksbegehren, Mitteilung anderer Behörden, allgemeine Informationen etc …
Ein Osterfeuer darf im Rahmen der Brauchtumspflege in der Zeit von Karsamstag 15 Uhr bis Ostersonntag 3 Uhr entzündet werden.
Informationsfolder "Teuerungsunterstützung-Fonds" der Gemeinde Neumarkt gemeinsam mit dem E-Werk und der Caritas.
Der Ressourcenpark ist zu den gewohnten Zeiten geöffnet. Der Sturzplatz ist ab Dienstag, 28.3.2023 wieder geöffnet!
Informieren Sie sich hier näher über uns, unsere Aufgabengebiete und Ziele und Veranstaltungen.
Der Kauf eines KlimaTickets wird seitens der Gemeinde mit 10% des Kaufpreises in Form von Neumarkter Euro unterstützt! Zwei übertragbare KlimaTickets Steiermark stehen bei GR Edlinger-Pammer kostenlos zur Verfügung.
Informieren Sie sich über Veranstaltungen in unserer Gemeinde!
Sie können die Handy-Signatur während der Parteienverkehrszeiten im Bürgerbüro aktivieren lassen.