Volksbegehren in Österreich

Mit 1. Jänner 2018 ist das Zentrale Wählerregister in Kraft getreten und dadurch wird ermöglicht, dass die lokalen Wählerevidenzen alle österreichischen Gemeinden unter gleichen Bedingungen, in derselben technischen Umgebung und mit einheitlichen Funktionalitäten geführt werden.

Bürgerinnen und Bürger müssen nicht mehr ihre Hauptwohnsitz-Gemeinde aufsuchen, wenn sie ein Einleitungsverfahren mit einer Erklärung unterstützen bzw. ein Volksbegehren unterschreiben möchten. Sie können mit einem amtlichen Lichtbildausweis in jeder Gemeinde vorsprechen oder sich ortsunabhängig der qualifizierten Signatur einer Bürgerkartenfunktion (ID-Austria) bedienen.