Parteienverkehr
Parteienverkehr in der Bezirkshauptmannschaft ist ausschließlich nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Parteienverkehr in der Bezirkshauptmannschaft ist ausschließlich nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Verordnung über die Festsetzung der Betriebszeiten und Bereitschaftsdienst der öffentlichen Apotheken im Bezirk Murau.
Verordnung über das Verbot von Feuerentzünden und Rauchen im Wald in Zeiten besonderer Brandgefahr
Erlass zur Rauschbrandbekämpfung, Liste der rauschbrandgefährdeten Weiden im Bezirk Murau, Voranmeldung etc.
Neubau Gaststätte, Gst.Nr. 1262/13, KG St. Marein, baurechtliches und gewerberechtliches Verfahren
Betriebliche Änderungsgenehmigung und baurechtliche Bewilligung
Verordnung gem. § 43(1) StVO idgF.
Während der jährlichen Tauwetterperiode wird im Gemeindegebiet ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit über 7,5 Tonnen erlassen.
I. Quartal 2025
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