Parteienverkehr
Parteienverkehr in der Bezirkshauptmannschaft ist ausschließlich nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Parteienverkehr in der Bezirkshauptmannschaft ist ausschließlich nach telefonischer Terminvereinbarung möglich.
Verordnung über die Festsetzung der Betriebszeiten und Bereitschaftsdienst der öffentlichen Apotheken im Bezirk Murau.
Verordnung über das Verbot von Feuerentzünden und Rauchen im Wald in Zeiten besonderer Brandgefahr
Baurechtliches und gewerberechtliches Verfahren, Zubau einer Lagerhalle etc.
Anmeldungen für den Hundekundekurs am 20.09.2024 sind bei der BH Murau möglich.
Verordnung gem. § 43(1) StVO idgF.
Während der jährlichen Tauwetterperiode wird im Gemeindegebiet ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit über 7,5 Tonnen erlassen.
III. Quartal 2024
Kostenlose Beratung für Projektwerber und Planer durch Juristen und Sachverständige