Kundmachung Flächenwidmungsplan 1.00
Der Entwurf des Flächenwidmungsplanes 1.00 liegt im Gemeindeamt (Bauamt) während der Amtsstunden (Montag-Freitag von 8-12 Uhr) zur allgemeinen Einsicht auf.
Der Entwurf des Flächenwidmungsplanes 1.00 liegt im Gemeindeamt (Bauamt) während der Amtsstunden (Montag-Freitag von 8-12 Uhr) zur allgemeinen Einsicht auf.
Verordnung und Erläuterungsbericht
Ortsteile Neumarkt, Mariahof, Perchau, Zeutschach, St. Marein, St. Georgen und Kulm
Ortsteile Zeutschach, St. Marein, St. Georgen, Kulm und Dürnstein
Der Entwurf des Örtlichen Entwicklungskonzeptes 1.00 liegt im Gemeindeamt (Bauamt) während der Amtsstunden (Montag-Freitag von 8-12 Uhr) zur allgemeinen Einsicht auf.
Verordnung und Erläuterungen
Ortsteile Neumarkt, Mariahof, Perchau, Zeutschach, St. Marein, St. Georgen und Kulm
Ortsteile Zeutschach, St. Marein, St. Georgen, Kulm und Dürnstein